Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB)

Diese AGB gelten für sämtliche von Dirk Frönicke abzuschließende Rechtsgeschäfte.

Dirk Frönicke schließt Rechtsgeschäfte ausschließlich auf Grundlage dieser AGB ab.

§ 2 Anzuwendendes Recht; Vertragsabschluß; Erfüllungsort

  1. Für sämtliche Rechtsgeschäfte gilt deutsches Recht als vereinbart.
  2. Die in diesen AGB nicht ausdrücklich geregelten beidseitigen Rechte und Pflichten
    der Vertragspartner bestimmen sich ausschließlich nach den Vorschriften des BGB.
  3. Neben den schriftlich niedergelegten Vertragsbestimmungen sind bei
    Vertragsabschluß keine weiteren Abreden zwischen den Parteien getroffen worden.
  4. Erfüllungsort für die von Dirk Frönicke zu erbringenden Leistungen ist - soweit nicht anders vereinbart - Oberursel.
  5. Dirk Frönicke ist berechtigt, Dritte zur Erfüllung der ihm obliegenden Verpflichtungen
    zu beauftragen.

§ 3 Vertragsgegenstand

  1. Dirk Frönicke erbringt seine Nachweise von Vertragsabschlußgelegenheiten und Vermittlungsleistungen aufgrund von Informationen Dritter. Obwohl sich Dirk Frönicke
    um möglichst vollständige und zutreffende Angaben von Objekten und Vertrags-
    partnern bemüht, kann eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit übernommen werden.
  2. Die Angebote von Dirk Frönicke sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenkauf, -vermietung und -verpachtung bleiben vorbehalten.
  3. Neben Maklerleistungen erbringt Dirk Frönicke auf Grundlage dieser AGB auch
    sonstige Dienstleitungen. Diese Dienstleistungen werden einzelvertraglich geregelt
    und gesondert berechnet.

§ 4 Entstehen und Fälligkeit des Provisionsanspruchs

  1. Der Provisionsanspruch von Dirk Frönicke entsteht, sobald aufgrund seines
    Nachweises oder seiner Vermittlung ein Hauptvertrag abgeschlossen ist. Für die Entstehung des Provisionsanspruchs ist es nicht erforderlich, dass die Tätigkeit von
    Dirk Frönicke die einzige Ursache für den Abschluss des Hauptvertrages ist; es genügt vielmehr Mitursächlichkeit.
  2. Der Provisionsanspruch von Dirk Frönicke bleibt auch dann bestehen, wenn der bereits abgeschlossene Hauptvertrag nachträglich einvernehmlich von den Vertragpartnern aufgehoben wird.
  3. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn ein von dem ursprünglich von Dirk
    Frönicke nachgewiesenem oder vermitteltem Geschäft abweichende, wirtschaftlich jedoch gleichwertiger Hauptvertrag abgeschlossen wird. Wirtschaftlich gleichwertig ist ein Vertrag insbesondere dann, wenn der Hauptvertrag zu den von dem Angebot von Dirk Frönicke abweichenden Bedingungen abgeschlossen wird, oder wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Hauptvertrag abgeschlossen wird. Der Provisionsanspruch entsteht somit u.a. bei Kauf statt Miete und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf sowie Tausch statt Kauf oder Miete.
  4. Der Provisionsanspruch von Dirk Frönicke wird bei Abschluss des Hauptvertrages fällig.

§ 5 Provision

Zwischen dem Auftraggeber und  Dirk Frönicke werden folgende Provisionssätze für Nachweise und/oder Vermittlungen vereinbart:

1.   Kauf

Bei An- und Verkauf von Grundbesitz einschließlich Wohnungseigentum beträgt die Provision 5% des Gesamtpreises.

  1. Vermietung und Verpachtung von Gewerbeflächen (Büro-/Verkaufs-/Industrieflächen)

Bei der Vermietung und Verpachtung von Büro- und Industrieflächen beträgt die Provision 2,5 Monatsmieten einschließlich Neben- oder Betriebskosten, bei Verträgen bis zu 5 Jahren.

Bei der Vermietung und Verpachtung von Verkaufsflächen beträgt die Provision 3 Monatsmieten einschließlich Neben- oder Betriebkosten, bei Verträgen bis zu 5 Jahren.

Die für Vermietung und Verpachtung genannten Provisionssätze erhöhen sich um eine halbe Monatsmiete einschließlich Neben- und Betriebskosten, falls ein Mietvertrag über eine Dauer von mehr als 5 Jahren abgeschlossen worden ist.

Enthalten die Miet- oder Pachtverträge Optionen (Gelegenheit) für die Verlängerung der Miet- oder Pachtzeit, so erhöht sich die Provision jeweils um eine halbe Monatsmiete einschließlich Neben- und Betriebskosten je Option.

Enthält der Miet- oder Pachtvertrag die Option (Gelegenheit/ Erstanmietungsrecht/ Vormietrecht) zusätzliche Flächen anzumieten bzw. anzupachten oder zu erwerben, so richtet sich die Provision bei Ausübung der Option nach den in diesen Geschäftsbedingungen genannten Provisionssätzen für diese Flächen.

Vereinbarte mietfreie Zeiten oder sonstige vermieterseitige Zuwendungen sind grundsätzlich unbeachtlich. Bei Abstandszahlungen, Ablösungen für Rechte und Ansprüche, Einrichtungs-gegenstände, Waren, Kundenstamm oder der Übernahme/ dem Kauf von Unternehmen bzw. Unternehmensanteilen u.s.w. entsteht eine zusätzliche Provision in Höhe von 5% (beispielsweise der Abstandszahlung oder des Wertes der Einrichtungsgegenstände bzw. des Unternehmens-/Anteilswertes).

  1. Wohnraumvermietung

Bei der Vermietung von Wohnraum beträgt die Provision 2 Monatsmieten.

  1. Erbbaurecht

Bei der Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten beträgt die Provision 5% des auf die gesamte Vertragsdauer entfallenden Erbauzinses.

5.   Vorkaufsrecht

Bei der Vereinbarung von Vorkaufsrechten beträgt die Provision 1% des Verkehrswertes des Grundstückes.

Die gesamten Provisionen verstehen sich jeweils zuzüglich der Mehrwertsteuer in gesetzlich vorgeschriebener Höhe.

Mehrere Auftraggeber, z.B. Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechtes haften gesamtschuldnerisch für die volle Provision.

§ 6 Obliegenheiten des Auftraggebers

  1. Gibt der Auftraggeber die von Dirk Frönicke erhaltenen Informationen über den Nachweis einer Vertragsabschlußgelegenheit an einen Dritten weiter und kommt ein Hauptvertrag mit diesem Dritten zustande, so ist der Auftraggeber gegenüber Dirk Frönicke zur Provisionszahlung verpflichtet. Der Auftraggeber ist gehalten, sämtliche von Dirk Frönicke erhaltenen Angebote, Informationen etc. vertraulich zu behandeln.
  2. Ist dem Auftraggeber ein Angebot von Dirk Frönicke bei Erhalt bereits bekannt, so ist er verpflichtet, dies unverzüglich Dirk Frönicke mitzuteilen. Unterlässt der Auftrag-geber diese Mitteilung, so kann er sich zu einem späteren Zeitpunkt nicht auf die Unkenntnis des übersandten Angebotes berufen.

§ 7 Beauftragung durch Dritte

Dirk Frönicke ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil des Hauptvertrages, entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Dirk Frönicke wird in diesem Fall seine Tätigkeit in unparteiischer und pflichtgemäßer Weise ausüben.

§ 8 Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Dirk Frönicke zur Erfüllung dieses Vertrages befugt ist, die notwendigen Daten  des Auftraggebers zum Zwecke der automatischen Datenverarbeitung zu speichern und zu übermitteln. Der Auftraggeber verzichtet deshalb auf weitere Benachrichtigungen im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes.

§ 9 Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, so wird davon die Rechtsverbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

§ 10 Gerichtsstand

Im vollkaufmännischen Geschäftsverkehr wird als Gerichtsstand Bad Homburg v.d. Höhe vereinbart.

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